Wir über uns

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Das Dienstleistungsangebot:
· Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz, nämlich die Kontierung und Verbuchung der laufenden, täglichen Geschäftsvorfälle, die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen, der Sozialversicherungsmeldungen, der Lohnsteueranmeldung sowie die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind;
· die betriebswirtschaftliche Beratung;
· die Erstellung kurzfristiger Erfolgsrechnungen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien und Erarbeitung anschaulicher, individueller und betriebswirtschaftlicher Auswertungen;

Leistungsangebot:
Seit Mai 1993 ist mein Büro für kleine und mittelständige Unternehmen aller Art als Dienstleister in den Bereichen Buchhaltung (Erfassung laufender Geschäftsvorfälle) und in der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Raum Berlin und auch in Brandenburg tätig.
Die termin- und qualitätsgerechte Abarbeitung der Unterlagen der Mandanten sowie die daraus zu erstellenden aussagefähigen EDV-Auswertungen und die Abgabe der Meldungen bei den Ämtern ist die wichtigste Prämisse meinerseits. Dem Ziel, dass durch das Verschulden meines Büro niemals Säumniszuschläge, Verspätungszinsen u.ä. für den Mandanten entstehen, bin ich bis zum heutigen Tage treu geblieben. Die positiven Prüfungen der Finanz- und anderer Behörden bestätigen die Qualität meiner Arbeit.

Buchhaltung:
Ihre laufenden Geschäftsvorfälle werden nach der Prüfung kontiert und mittels einer modernen, auch von vielen Steuerkanzleien genutzten Software (AGENDA) erfasst. Entsprechend Ihrem Wunsch erhalten Sie den kompletten Ausdruck aller Kontenbewegungen. Die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und die dazugehörige Saldenliste, als wichtigste Diskussionsgrundlage für Entscheidungen über Ihre künftige Unternehmensführung, wird grundsätzlich übergeben. Die Palette weiterer Auswertungen, wie z.B. Kostenstellen-Rechnung/Auswertung, Liquiditätsauswertungen ist umfangreich und jederzeit möglich. Die Qualität der Buchführung wird letztlich auch durch Sie bestimmt, d.h. wir können nur das verwerten, was Sie uns zuarbeiten. Sie bestimmen die Aussagefähigkeit Ihrer Belege.

Lohn- und Gehaltsabrechnung:
Hier verfügen wir über eine bewährte Lohnsoftware der Firma AGENDA.
Möglich sind alle Bereiche: Grundlohn, Gehalt, Lohnabrechnung.
Die Abarbeitung erfolgt im Haus nach Ihrer Zuarbeit: per Fax, per Telefonansage, per Email, selbstverständlich auch persönlich.
Serviceleistungen sind:
1. die gesetzliche vorgeschriebenen Meldungen an die Krankenkassen (z.B. An-, Ab- und Jahresmeldungen aller Beschäftigten, auch der geringfügigen) erfolgen unsererseits per DÜEV (DÜVO), also nicht manuell
2. Übergabe der Lohnsteuerbescheinigung für die Lohnsteuerkarte ist bereits mit der Dezemberabrechnung möglich
3. Fertigung der Zuarbeiten für die Berufsgenossenschaft
4. Erstellung von Lohnkonten jedes Arbeitnehmers für das gesamte Jahr, aufgeteilt nach Monaten und Gesamtübersicht über das Lohnaufkommen des Unternehmens

Sonstiges
Offen bleibt nun noch die Fertigung des Jahresabschlusses sowie der Einkommensteuererklärung und eine steuerliche Beratung. Diese ist jederzeit durch eine ausgereifte Zusammenarbeit mit einem Steuerberater gesichert.
Auf den 1. Blick werden Sie bei dieser getrennten Verantwortlichkeit nur an Nachteile für Sie denken. Dem ist aber nicht so! Ich kann Ihnen versichern, der in den letzten 8 Jahren geführte Erfahrungsaustausch zwischen Steuerberater und Buchhalter hat sich bestens nach dem Motto bewährt: "Zwei wissen mehr als nur Einer!" Als Gewerbetreibende bin ich Mitglied der IHK.
Sämtliche Kompetenzen in der fachlichen Arbeit wurden immer mit dieser Handwerkskammer abgestimmt.

Zur eigenen Person
Die Firma Christine Wollenschläger, besteht seit Mai 1993 und verfügt über die Berufsberechtigung als selbständiger Buchhalterin,
wie sie das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz definiert.
Unser Unternehmen unterliegt den Vorschriften der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Wir müssen unsere berufliche Qualifikation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder nachweisen.
Unsere Leistungen beinhalten Buchhaltung, Lohnverrechnung, Kostenrechnung und vieles mehr. Für die Steuerberatung benötigen Sie nach wie vor einen Steuerberater. Wenn Sie noch über keinen Steuerberater verfügen, können wir Sie gerne mit dem Steuerberater unseres Vertrauens zusammenführen.
Wir arbeiten mit der Finanzbuchhaltungs Software der Firma AGENDA. Wir stellen Ihnen, oder Ihrem Steuerberater die von uns erstellten Daten jederzeit gerne in elektronischer Form zur Verfügung, was wiederum hilft Ihre Steuerberatungskosten zu senken
Bei eventuellen Fragen, stehe ich Ihnen gerne unter der Tel: 030 / 397 314 04 zur Verfügung.